info@kfz-blankenship.de
Wir kümmern uns um Ihr Anliegen. Rufen Sie uns an:
Wenn Ihr Fahrzeug bei einem Verkehrsunfall durch einen anderen Verkehrsteilnehmer beschädigt wurde, können Sie Ihre Schadensersatzansprüche bei der gegnerischen Versicherung nach § 249 BGB geltend machen.
Ein Wertgutachten für ein Kraftfahrzeug von unserem Kfz-Gutacher dient der Ermittlung des aktuellen und präzisen Fahrzeugwerts. Bei der Kfz-Bewertung treffen unsere Gutachter zuverlässige Aussagen über den aktuellen Zustand des Fahrzeugs.
Für die Regulierung von sogenannten Bagatellschäden, bei der die Schadenhöhe unter ca. € 1.000,00 liegt, benötigen Sie für die Regulierung durch die Versicherung ein Kurzgutachten. Das Kurzgutachten dient als Kostenvoranschlag.
Seit 2003 im Karosseriebau tätig, sind wir ein zuverlässiger und kompetenter Partner.
Erfahren Sie mehr.01. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf
Durch unsere langjährige Erfahrung im Kfz-Bereich, können wir Ihnen schnell und unkompliziert zur Seite stehen. zögern Sie nicht und rufen Sie uns an unter: 0176 / 623 080 56 oder schreiben Sie uns: Kontaktformular
02. Vorläufiges Gutachten
Nach dem Sie uns Ihren Fall geschildert und in Auftrag gegben haben, erhalten Sie kurzfristig ein vorläufiges Gutachten. Dieses vorläufige Gutachten beinhaltet eine grobe Schadensübersicht inkl. Schadensfallhöhe.
03. Abschließendes Gutachten
14-Tage nach Auftragsannahme erhalten Sie ihr vollständiges und Abschließendes Gutachten per Post und als PDF per mail zugesandt. Wir übernehmen selbstverständilich die Abrechnung unseres Gutachterhonorars direkt mit der gegnerischen Versicherung.
04. Wir lassen Sie nicht allein
Bei uns haben Sie somit ein von Anfang an ganzheitliche Abwicklung, ohne sich um etwas kümmern zu müssen. Wir übernehmen auch die Stellungsnahme & Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung falls Unklarheiten bestehen. Bei uns sind Sie in besten Händen. Ihr Sachverständigenbüro Blankenship