Restwertermittlung
Mit einer Restwertermittlung wird der Wert eines Unfallfahrzeugs (Restwert) bestimmt. Für die Ermittlung des sog. Restwertes sind verschiedene Faktoren maßgebend.
Als Sachverständige mit dem Schwerpunkt Unfallgutachten sind Restwertwertermittlungen unser Tagesgeschäft. Wir greifen für Sie auf einen großen Restwertmarkt mit Kaufinteressenten
aller Schichten zurück und ermitteln für Sie je nach Bedarf regional oder überregional.
Wie wird der Restwert des Unfallwagens ermittelt?
Grundlage für die Restwertermittlung ist der Wert des Fahrzeugs (bzw. genauer eines gleichwertigen Fahrzeugs) vor dem eingetretenen Unfall und dem eingetretenen Schaden.
Für den Wert des Fahrzeugs vor dem eingetretenen Unfall kommt es auf den sogenannten Wiederbeschaffungswert an. Der Wiederbeschaffungswert entspricht dem Preis den der Geschädigte für
ein gleichwertiges Fahrzeug bei einem seriösen Kfz-Händler aufwenden müsste. In die Ermittlung eines Wiederbeschaffungswertes fließen Fahrzeugtyp, Marke, Modell, Motorisierung, Ausstattung,
Fahrzeugalter, Laufleistung, Pflegezustand, werterhöhende und werterhaltende Investitionen, Vor- und Altschäden, Anzahl und Art der Vorbesitzer, Steueraspekte und viele weitere Faktoren mit ein.
Auch die generelle Nachfrage nach dem Fahrzeug (Typ, Marke, Modell, Motorisierung, Ausstattung, Farbe) nimmt Einfluss auf den Wiederbeschaffungswert und damit auch auf die Restwertermittlung.
Ein Ladenhüter bleibt auch als Unfallwagen ein Ladenhüter, während ein gefragtes Fahrzeug auch im verunfallten Zustand Höchstpreise erzielt. Aktuelle Trends wie alternative Antriebe,
Umweltzonen etc. können ebenfalls Auswirkungen auf die Restwertermittlung haben.
Daneben wird die Restwertermittlung stark durch die vorliegende Schadenkonstellation beeinflusst. Je nach Art und Höhe der Beschädigung und der damit gegebenen Reparaturwürdigkeit und möglicher
Reparaturwege, sowie die Versorgung mit Ersatzteilen ist die Nachfrage hoch oder niedrig. Die Fahrfähigkeit des Unfallfahrzeugs und der Zeitraum bis zur nächsten Hauptuntersuchung können das
Ergebnis der Restwertermittlung ebenfalls beeinflussen.
Die Reparaturwürdigkeit geht im Regelfall aus der Relation zwischen Wiederbeschaffungswert, Schadenhöhe und Schadenart hervor. Ist keine Reparaturwürdigkeit mehr gegeben,
so kann nach dem verunfallten Fahrzeug dennoch Interesse am Markt bestehen. Für die Restwertermittlung sind dann verwertbare Teile des Unfallfahrzeugs (Karosserieanbauteile,
Türen, Motorhaube, Heckklappe, Motor, Aggregate, Innenausstattung etc.) entscheidend. Das Fahrzeug wird ausgeschlachtet und verschrottet.